Die Berechnung einer Leasingrate erfordert die Berücksichtigung mehrerer Faktoren. Dabei spielt die Objektgruppe und -art, Anzahlung und Restwert eine entscheidende Rolle, um das Risiko für die Leasinggesellschaft und folglich die Ratenhöhe widerzuspiegeln. In einigen Fällen kann es sinnvoll für Ihr Unternehmen sein, die Höhe der Leasingrate zu steigern, um einen starken Tilgungsverlauf zu haben und das Objekt schnell abzubezahlen. In anderen Fällen lohnt es sich durch Finanzeffekte die Leasingrate zu senken und diese an die Erträge aus dem Leasingobjekt anzupassen. Welche Faktoren Ihre Leasingrate beinflussen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die richtige Auswahl der Objektgruppe ist entscheidend für die Berechnung einer Leasingrate. Dabei wird sichergestellt, dass der Zinssatz den Wert, das Risiko und die erwartete Rendite des Objekts genau widerspiegelt. Dies führt letztendlich zu fairen Leasingkonditionen zwischen Leasinggebern und Leasingnehmern. Die Nichtberücksichtigung der Objektgruppe und Objektart kann zu ungenauen Konditionen führen, was negative finanzielle Folgen für beide Beteiligten haben kann.
Die Anschaffungskosten des Leasingobjekts sind ein entscheidender Faktor bei der Bestimmung der Leasingrate. Spezifische Ausstattung oder Anbauten des Leasingobjekts steigern die Anschaffungskosten und damit auch die Leasingrate. Beispielsweise wird ein Auto mit fortschrittlichen Sicherheitsfunktionen und einem High-End-Unterhaltungssystem wahrscheinlich eine höhere Leasingrate haben als ein einfacheres Modell. Letztendlich sollte eine faire Leasingrate sowohl den Wert des Leasingobjekts als auch die damit verbundenen Kosten für den Leasinggeber zur Bereitstellung widerspiegeln.
Eine Anzahlung oder auch Leasing-Sonderzahlung genannt verringert die Anschaffungskosten und damit auch die Leasingrate. Bei einer Berechnung ohne Anzahlung schonen Sie Liquidität, die Sie anderweitig verwenden können, dadurch ist jedoch die berechnete Leasingrate höher. Es gibt Situationen, bei denen eine Leasinggesellschaft eine Anzahlung fordert. Gründe hierfür liegen wesentlich im Risikomanagement da durch die niedrigere Restamortisation auch Anfragen mit mittlerer oder schlechter Bonität realisiert werden können.
Der Restwert hat ebenfalls einen wichtigen Effekt auf die Höhe der Rate. Er dient als Kalkulationsgrundlage für den Leasinggeber und drückt vereinfacht aus, was das Leasingobjekt am Ende der Laufzeit noch für einen Wert haben soll. Dabei wird unterschieden zwischen einem kalkulatorischen Restwert, welcher nur zu Berechnungsgrundlage herangezogen wird, und einem Restwert, welcher den Marktpreis widerspiegeln soll.
Hat das Leasingobjekte eine gute Fungibilität, was bedeutet, dass es gut am Ende der Laufzeit auch an Dritte verkauft werden kann, können Leasinggesellschaften bei der Berechnung einen höheren Restwert zu Grunde nehmen als bei einem Objekt mit schlechter Fungibilität.
Bei der Berechnung können Sie Ihre individuelle Vertragslaufzeit festlegen. Entscheidend ist lediglich die AfA-Dauer des zu finanzierenden Leasingobjekts und diese variiert je nach Objektgruppe. Die sogenannte Absetzung für Abnutzung – kurz AfA oder auch Abschreibedauer genannt, regelt maßgeblich die möglichen Laufzeiten Ihrer Leasingfinanzierung. Der Leasinggeber hat als Vorgabe gemäß Leasingerlass, die Laufzeit zwischen 40% und 90% der Abschreibedauer zu gestalten. Möchten Sie beispielweise einen LKW für Ihren Fuhrpark leasen, hat dieser eine AfA in Höhe von 9 Jahren, sprich 108 Monate insgesamt. Der Leasingvertrag kann also theoretisch von 44 Monaten bis 97 Monaten geschlossen werden, um erlasskonform zu sein.
Weiter gilt in der Regel der Grundsatz, je länger die Vertragslaufzeit, umso geringer die Rate. Im Umkehrschluss jedoch, je länger die Laufzeit, desto höher die Gesamtkreditkosten des Leasingvertrages.
Die Zinsentwicklung im Leasing orientiert sich wie im Kreditwesen an der Entwicklung der Leitzinsen und Staatsanleihen. Der Zins, der einer Leasingfinanzierung zugrunde liegt, setzt sich aus diversen Faktoren zusammen wie zum Beispiel Ihre Bonitätsbeurteilung, Ihre geleistete Anzahlung und definierter Restwert bzw. Fungibilität des Leasingobjekts, die Refinanzierungskonditionen und die Marge der Leasinggesellschaft.
Um folglich die Wettbewerbsfähigkeit eines Leasingangebotes zu beurteilen, reicht es nicht, die verschiedenen Leasingfaktoren und Zinsen ohne Kontext miteinander zu vergleichen. Neben den Gesamtkosten der Finanzierung sollten in jedem Fall auch die Qualität der Leistungen und insbesondere Ihre Optionen zum Vertragsende berücksichtigt werden.
Pauschalaussagen hinsichtlich der optimalen Ratenhöhe für Ihr Unternehmen lassen sich nicht treffen. Diese Entscheidung bzw. Gestaltung ist so individuell wie Ihr Unternehmen. Wichtig ist hierbei, dass Sie sich auf Ihren Partner verlassen können, um gemeinsam die richtige Lösung und Finanzierungshöhe für Ihr gewünschtes Leasingobjekt zu finden. Kontaktieren Sie uns deshalb gerne und finden Sie die kompetente Beratung, um das Optimum bezüglich Ihrer Leasinganfrage zu erhalten.
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