Im Leasing gibt es verschiedenen Vertragsformen. Im Wesentlichen wird zwischen Vollamortisations- und Teilamortisationsverträgen unterschieden. Beide haben jeweils mehrere Versionen, welche sich wiederum voneinander unterscheiden. Zusätzlich haben sich im Laufe der Jahre einige Sonderformen entwickelt, welche teilweise Ähnlichkeiten zu Vollamortisations- und Teilamortisationsverträgen haben, diese jedoch mit weiteren Optionen kombinieren.
Ein Leasing-Vertrag kann in verschiedenen Formen, je nach Bedarf und Zweck des Unternehmens, abgeschlossen werden. Die wichtigsten Leasing-Verträge sind:
Leasing-Vertrag ohne Kauf oder Mietverlängerungsoption
Leasing-Vertrag mit Kaufoption und/oder Mietverlängerungsoption
Spezial Leasing-Vertrag
Leasing-Vertrag mit Andienungsrecht
Leasing-Vertrag mit Mehrerlösbeteiligung
Leasing-Vertrag mit Kündigungsrecht (= sog. kündbarer Leasing-Vertrag)
Operate-Leasing
Sale-and-Lease-Back
Kilometer Leasing-Vertrag
Pay-as-you-Use
Ein Leasing Vollamortisationsvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Leasing-Nehmer während der Laufzeit des Vertrags alle Kosten deckt, die mit der Nutzung des geleasten Vermögenswerts verbunden sind, einschließlich des Anschaffungspreises. Deswegen werden Vollamortisationsverträge auch als Finanzierungs-Leasing bezeichnet.
Der Leasing Vollamortisationsvertrag ohne Kauf oder Mietverlängerungsoption wird über eine bestimmte Zeit abgeschlossen, die sog. Grundmietzeit, und kann bei vertragsgemäßer Erfüllung von beiden Vertragsparteien nicht „ordentlich“ gekündigt werden. Zum Ende der Laufzeit hat der Leasingnehmer keine Option das Leasing-Objekt zu kaufen oder den Vertrag zu verlängern.
Der Leasing Vollamortisationsvertrag mit Kaufoption oder Mietverlängerungsoption ist identisch ermöglicht jedoch dem Leasing-Nehmer am Ende der Laufzeit das Leasing-Objekt zu kaufen oder den Vertrag zu verlängern.
Bei Spezial Leasing-Verträgen handelt es sich um Verträge für Leasing-Objekte, die speziell auf die Verhältnisse des Leasing-Nehmers zugeschnitten sind und die nach Ablauf der Grundlaufzeit regelmäßig nur noch beim Leasing-Nehmer wirtschaftlich sinnvoll verwertbar sind (keine sog. Drittvermarktungsmöglichkeit). Wenn ein Leasing-Objekt eine geringe oder niedrige Verwertbarkeit auszeichnet, spricht man auch von einer schlechten Fungibilität, also die Möglichkeit das Objekt im Ausfall gewinnbringend zu verwerten. Dies hat zur Folge, dass Spezial Leasing-Verträge in der Regel einen sehr niedrigen kalkulatorischen Restwert ausweisen.
Im Gegensatz zu einem Vollamortisationsvertrag, deckt der Leasingnehmer bei einem Leasing Teilamortisationsvertrag während der Laufzeit nicht alle Kosten, die mit der Nutzung des geleasten Vermögenswerts verbunden sind, einschließlich des Anschaffungspreises.
Bei einem Leasing Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht hat der Leasing-Geber zum Ende der Grundmietzeit das Recht das Leasing-Objekt an den Leasing-Nehmer zu einem bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Preis zu verkaufen, während der Leasing-Nehmer kein Recht hat, das Leasing-Objekt zu erwerben.
Bei einem Leasing Teilamortisationsvertrag mit Mehrerlösbeteiligung wird das Leasing-Objekt nach Ablauf der Grundmietzeit durch den Leasing-Geber am Markt veräußert. Ist der Veräußerungserlös niedriger als die Differenz zu den Gesamtkosten des Leasing-Gebers und der Summe der in der Grundmietzeit gezahlten Leasing Raten, muss der Leasing Nehmer eine Abschlusszahlung in Höhe der Differenz zwischen Restamortisation und Veräußerungserlös zahlen. Ist der Veräußerungserlös hingegen höher als die Restamortisation, so erhält der Leasing-Geber (mindestens) 25% und der Leasing-Nehmer (höchstens) 75% des die Restamortisation übersteigenden Teil des Veräußerungserlöses.
Bei einem Leasing Teilamortisationsvertrag mit Kündigungsrecht kann der Leasing-Vertrag frühestens zum Ablauf der Grundmietzeit gekündigt werden. Bei Kündigung ist durch den Leasing-Nehmer eine Abschlusszahlung in Höhe der durch die Summe der Leasing Raten nicht gedeckten Gesamtkosten des Leasing Gebers zu zahlen.
Neben den klassischen Voll- und Teilamortisationsverträgen haben sich seither einige Sonderformen entwickelt.
Im Gegensatz zu Voll- und Teilamortisationsverträgen haben Operate-Leasing-Verträge keine Finanzierungsfunktion. Während beim Finanzierungsleasing der Leasing-Nehmer die Sach- und Preisgefahr verantwortet, bleiben diese im Operate-Leasing beim Leasing-Geber. Der Leasinggeber trägt also das Invesititionsrisiko. Kurze Laufzeiten und keine Kaufoptionen charakterisieren das Operate-Leasing. Ein Begriff der wesentlich aus den USA importiert wurde, kann in Deutschland als Miete beschrieben werden.
Wenn ein Unternehmen ein Wirtschaftsobjekt von einem Lieferanten und bestellt, bezahlt und nutzt hat es die Möglichkeit das Wirtschaftsobjekt an eine Leasinggesellschaft zu verkaufen um dieses wieder von der Leasinggesellschaft zu leasen. Einfache Sale-and-Lease-Back Geschäfte umfassen in der Regel Leasing-Objekte, die sich bereits im Besitz des Leasing-Nehmers befinden bzw. durch diesen bereits seit einiger Zeit genutzt werden. Bei einem „technischen Sale-and-Lease-Back“ handelt es sich in der Regel um eine betriebswirtschaftliche Maßnahme bei neuen Leasing-Objekten um die Abwicklung zu vereinfachen. Zum Beispiel ein neues Leasing-Objekt wurde bei einem Hersteller/Lieferanten bestellt, ist bereits an den Leasing-Nehmer ausgeliefert, aber noch nicht bezahlt.
Beim im Kfz-Bereich eingesetzten Kilometer Leasing-Vertrag handelt es sich um einen Teilamortisationsvertrag mit offenem Restwert. Der Vertragsabschluss erfolgt auf eine bestimmte Kilometer-Laufleistung und Vertragslaufzeit, anhand dieser ein kalkulatorischer Restwert bei einem angenommenem „ordnungsgemäßen“ Zustand des Pkws zum Vertragsende ermittelt. Der kalkulatorische Restwert ist dem Leasing-Nehmer nicht bekannt. Wird die Laufleistung unterschritten, erfolgt eine Gutschrift. Wird die Laufleistung allerdings überschritten, muss der Leasing-Nehmer einen Aufpreis bezahlen.
Zu den aktuellen Entwicklungen im Leasing gehören auch Pay-as-you-Use Modelle. Diese sind in der Regel Leasing Teilamortisationsverträge mit einer variablen Nutzungskomponente. Um derartige Modell anbieten zu können müssen Nutzungsdaten an die Leasinggesellschaft oder den Lieferanten übertragen werden, sodass eine Leasing-Rate berechnet werden kann, welche die Nutzungsintensität berücksichtigt.
Leasing ist eine objektbasierte Finanzierungsform, welche individuell auf Ihre Bedürfnisse gestaltet werden kann. Um die für Sie passende Vertragsform auszuwählen, sollten Sie zu Beginn sich einige Fragen stellen wie zum Beispiel
Soll das Leasing-Objekt auch nach der Vertragslaufzeit weiter genutzt oder gekauft werden? Welche betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Vorteile bringt die Leasingfinanzierung für Ihr Unternehmen? Was passiert, wenn das Objekt beschädigt wird und ausfällt?
Zu diesen und weiteren Fragen steht Ihnen unser freundliches Team jederzeit zur Verfügung. Buchen Sie dazu eine unverbindliche und kostenlose Beratung in Person oder online.